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Rauchwarnmelder prüfen lassen – jährlich, dokumentiert, unkompliziert.

In Baden-Württemberg gilt die Rauchmelderpflicht für alle Schlafräume und die Flure dorthin. Wir prüfen Ihre Melder nach DIN 14676 und tauschen alte Geräte direkt aus.

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Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg

Wo muss ein Melder hängen?

Schlafzimmer

Jeder Raum, in dem bestimmungsgemäß geschlafen wird.

Kinderzimmer

Auch Gäste- und Jugendzimmer zählen dazu.

Flure

Flure, die von Schlafräumen als Rettungsweg nach draußen führen.

Nicht nur Wohnungen

Auch Pensionen, Heime oder Betriebswohnungen mit Schlafräumen.

Wer ist zuständig?

Für die Ausstattung sorgt in der Praxis der Eigentümer. Für die Betriebsbereitschaft sind laut Landesbauordnung die Bewohner zuständig – viele Vermieter übernehmen die jährliche Prüfung aber vertraglich. So haben alle einen Nachweis.

So prüfen wir nach DIN 14676

Einmal im Jahr, in wenigen Minuten pro Wohnung – mit Protokoll für Vermieter und Versicherung.

  • Sichtprüfung: Montage, Verschmutzung, Beschädigung
  • Raucheindringöffnungen frei?
  • Funktionstest mit Alarmsignal
  • Batterie- und Altersprüfung
  • Austausch nach ca. 10 Jahren direkt vor Ort
  • Prüfprotokoll je Wohnung und Erinnerung

5,50 € je Melder

Typische Wohnung mit 3 Meldern: 16,50 € netto. Mindestens ein Melder je Schlafraum und je Flur, der als Rettungsweg dient.

Mehrere Wohnungen oder ganze Wohnanlagen?

Für Hausverwaltungen und WEG gibt es Festpreise je Wohnung und einen Jahresvertrag.

Angebot für Verwaltungen

Häufige Fragen

Nach DIN 14676 einmal jährlich. Melder mit fest eingebauter Batterie werden nach etwa zehn Jahren ausgetauscht.

Das regelt Ihr Mietvertrag. Häufig übernimmt der Vermieter die Prüfung und legt die Kosten über die Nebenkosten um.

Ja – vom einzelnen Vermieter bis zur Wohnanlage. Buchen Sie einfach online einen Termin.

Ja, wir bringen neue Melder mit und montieren sie direkt.

Rauchwarnmelder-Prüfung buchen

30 Minuten pro Wohnung, Termin direkt online wählen.